Musikanlagenverleih-Hamburg
T: 040 35582520
M: +49 (0)15201738108
info@musikanlagenverleih-hamburg.com

Wichtige Information für Selbstabholer:
Für eine möglichst komfortable Abholung des Equipments gibt es die Möglichkeit direkt am Lager zu parken.
Fahren Sie dafür bitte wie in der Anfahrtsskizze (siehe oben) beschrieben.
Lageradresse für Selbstabholer:
Privatweg 23
22527 Hamburg
Öffnungszeiten:
Telefonisch erreichbar: Mo – So, 09:30 – 20:00 Uhr
Am Lager erreichbar: nach Absprache.
Rückgabe und Abholung am Wochenende:
Rückgabe am Samstag: 12:00 – 13:00 Uhr
Abholung am Samstag: 13:00 – 14:00 Uhr
Rückgabe am Sonntag: 17:00 – 18:00 Uhr
(siehe auch: Service ).
Mietanfrage
FAQ
Ihre häufigsten Fragen zusammengefasst:
Wie sind die Öffnungszeiten vom Musikanlagenverleih-Hamburg?
Telefonisch erreichbar: Mo – So, 09:30 – 20:00 Uhr,
T: 040 355 82520,
M: +49 (0)15201738108
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können sind wir beim Kunden – hinterlassen Sie uns eine Nachricht – wir rufen umgehen zurück.
Per Mail erreichbar: 24/7,
info@musikanlagenverleih-hamburg.com .
Am Lager erreichbar: nach Absprache.
Für Rückgabe und Abholung von Anlagen am Wochenende siehe: Service .
Was ist am Tag der Anmietung mitzubringen?
Wir benötigen für die Vermietung unserer Veranstaltungstechnik einen gültigen Personalausweis, zwecks Identitätsfeststellung.
Ab welcher Uhrzeit können die Musikanlgen am Tag der Veranstaltung gemietet werden? Wochentags nach Absprache. Am Wochenende (Sa. und So.) zwischen 13:00 und 14:00 Uhr (siehe Service ) oder nach Absprache.
Können die Musik- und Lichtanlagen auch von Laien aufgebaut werden?
Ja, die Musik- und Lichtanlagen Sets sind von uns so zusammengestellt, dass der Aufbau für jedermann ohne Vorwissen möglich ist. Es sollte allerdings berücksichtigt werden, dass die leistungsstärkeren Lautsprecher (z.B. „No Limit“ Bundle) ein nicht unerhebliches Gewicht haben, sodass wir empfehlen den Transport zu zweit zu bestreiten.
Wann wird die Kaution erstattet?
Nachdem wir das Equipment geprüft haben und keinen Defekt festgestellt haben, wird die Kaution zurück überwiesen.
Bis wann müssen die Musikanlagen am Folgetag zurückgegeben werden?
Wochentags bis 17:00 Uhr am Folgetag. Abweichungen hiervon sind nach Absprache möglich. Samstags zwischen 12:00 und 13:00 Uhr Sonntags zwischen 16:30 und 18:00 Uhr Für Details zur den Öffnungszeiten am Wochenende siehe Service .
Kann eine Rückgabe auch am Sonntag erfolgen?
Ja, zum Beispiel bei Anmietung an einem Samstag, kann das Equipment auch am Sonntag zurückgeben werden (siehe Service ).
Was ist das Liefergebiet des Musikanlagenverleih-Hamburg?
Generell ist unser Liefergebiet nicht begrenzt. Für den Transport-Service finden Sie in der Rubrik Service Preise für die Lieferug innerhalb und außerhalb des Hamburger Stadtgebietes. Für Lieferung und Veranstaltungsbetreuung im Umland Hamburgs werden die Kosten i.d.R. individuell (z.B. nach gefahrenen Kilometern) ermittelt – für nähere Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auch über Aufträge aus dem Umland und behalten uns lediglich vor, einen geringen Aufpreis für die erhöhten Anfahrtskosten zu berechnen.
Welche Zahlungswege gibt es?
Die Kaution kann in bar am Anholungstag mitgebracht oder vorab überwiesen werden. Der Mietpreis kann ebenfalls am Tag der Abholung in bar oder im Vorwege per Überweisung bezahlt werden.
Warum variieren die zu hinterlegenden Kautionen?
Die Musikanlagen haben unterschiedliche Werte hinsichtlich der Neuanschaffung. Wer nur eine kleinere Partyanlage mieten möchte kann also durch unsere Abstufungen profitieren.
Gibt es Ermäßigungen bei mehrtätigen Anmietungen?
Ja, jeder Folgetag wird mit dem halben Tagespreis berechnet.
Gibt es einen Wochenendpreis?
Nein, jeder Folgetag wird mit dem halben Tagespreis berechnet. Dafür gibt es aber die Möglichkeiten Anlagen auch an einem Samstag oder Sonntag abzuholen oder zurück zu bringen. Für mehr Informationen dazu siehe: Service .
Was passiert im Schadensfall?
Wir haben bewusst sehr robuste Komponenten für den Verleih ausgesucht, welche eigentlich nur vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt werden können, beispielsweise durch Fallenlassen aus voller Höhe.
Für den Fall, dass auf einer Veranstaltung ein Dritter einen Schaden an einer der Musikanlagen verursacht, sollte dessen Haftpflichtversicherung greifen und Sie bekommen die Kaution für die geliehene Veranstaltungstechnik nach der Abwicklung mit der Versicherung zurück.