Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens „Musikanlagenverleih-Hamburg“ Inh. Finn Felgentreff

 

  1. Geltungsbereich, Allgemeines, Gerichtsstand

Die folgenden Bedingungen gelten verbindlich für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Musikanlagenverleih-Hamburg Inh. Finn Felgentreff (Geschäftssitz: Papenreye 61, 22453 Hamburg) – im folgenden „Vermieter“ genannt.

„Mieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschafen, mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird.

„Mietgut“ im Sinn dieser Geschäftsbedingungen sind alle dem Mieter vom Vermieter zur Verfügung gestellten Waren.

Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Alle Mietgegenstände bleiben, auch bei wirtschaftlicher Fremdnutzung, im Eigentum des Vermieters.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist die deutsche Sprache. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz des Vermieters.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich und freibleibend. Die Berichtigung von Irrtümern bleibt vorbehalten.

Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform beider Vertragsseiten.

Die Annahme des Angebotes kann entweder schriftlich oder durch Übergabe an den Mieter erklärt werden.

  1. Rücktritt

Der Mieter hat das Recht bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Angaben von Gründen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr vom Vertrag zurück zu treten.

Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 21 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird.

Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich.

Der Vermieter hat in außerordentlichen Fällen, die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt von dem Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vermutung besteht, dass die Mietanfrage im Zusammenhang mit einem versuchten Betrug steht oder der Mieter offensichtlich nicht die Qualifikation besitzt, das Mietgut ordnungsgemäß einzusetzen.

  1. Pflichten des Mieters

Neben den sonstigen Pflichten des Mieters, welche sich u.a. aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, ist der Mieter insbesondere zu einer ordnungsgemäßen, sorgfältigen und pfleglichen Behandlung des Mietgutes verpflichtet.

  1. Mangelrügen

Der Mieter ist verpflichtet das Mietgut direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen.

Festgestellte Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Unterlässt der Mieter dies, so gilt der Zustand des überlassenen Mietgutes als genehmigt, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Sofern ein derartiger Mangel erst später zu erkennen ist, ist der Mieter verpflichtet, diesen zum Zeitpunkt der Entdeckung dem Vermieter mitzuteilen. Unterlässt der Mieter dies, so gilt der Zustand der überlassenen Mietsache auch in diesem Fall als genehmigt.

Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben.

Unterlässt der Mieter die Benachrichtigung  über etwaige Mängel an den Vermieter, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

  1. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung oder Verpflichtung zu Schadensersatz für persönliche, sachliche oder finanzielle Schäden und Folgeschäden des Mieters oder Dritten.Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für Beschädigung oder Totalausfall des Mietgutes beim Mieter oder auf dem Transportweg, unvorhersehbarer Verzögerungen während der Anlieferung  und unsachgemäßer Nutzung des Mietgutes.

Vom Haftungsausschluss ausgenommen ist der Fall, dass auf Seiten des Vermieters grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

Der Mieter haftet während der Mietzeit für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Haftung bis zu der erfolgten Rückgabe.

Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass der Vermieter den Schaden toleriert.

  1. Zahlungsbedingungen und Kaution

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind alle Entgelte bei der Übergabe des Mietgutes in bar oder via EC-Zahlung fällig. Weiterhin zulässige Zahlungsart ist die Vorkasse, wobei die Gutschrift bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Mietgutes erfolgt sein muss.

Der Vermieter ist berechtigt, spätestens bei Überlassung der Mietsachen eine Kaution bis zu der Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgutes zu verlangen.

Die Kaution wird während der Mietzeit einbehalten und dem Mieter nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgutes zurückerstattet.

Der Vermieter hat das Recht, eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen den Mieter mit der einbehaltenen Kaution zu erklären und vorzunehmen.

  1. Rückgabe des Mietgutes

Der Mieter hat das Mietgut, im gleichen Zustand wie bei der Übergabe, zum Zeitpunkt der im bestätigten Angebot und oder Auftragsbestätigung fixierten Rückgabezeit am Lager des Vermieters zurückzugeben.

Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart worden, ist das Mietgut, im gleichen Zustand wie bei der Übergabe, zum Zeitpunkt der im bestätigten Angebot und oder Auftragsbestätigung fixierten Rückgabezeit, dem Vermieter abholfertig bereitzustellen. Der Gefahrenübergang tritt erst ein, sobald der Vermieter wieder im physischen Besitz des Mietgutes ist

Falls das Mietgut aus einer Vielzahl an Einzelteilen besteht, findet die endgültige Zählung und Schadensfeststellung in den Räumen des Vermieters statt. Fehlendes oder beschädigtes Equipment wird in Rechnung gestellt (siehe auch: Haftung).

Sollte das Mietgut nicht im gleichen Zustand wie bei der Übergabe übergeben, zurückgegeben werden, insbesondere Kabel verklebt, verschmutzt oder verknotet, hat der Vermieter das Recht, den daraus resultierenden Mehraufwand, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Sollte die Rückgabe des Mietgutes nicht rechtzeitig, im Sinne des Mietvertrages, erfolgen, fällt für jeden weiteren Tag, der vereinbarte Tagesmietpreis an. Sollten dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe Schäden, insbesondere finanzielle Schäden entstehen, wird der Mieter schadensersatzpflichtig.

Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten des Mietgutes geltend machen.

  1. Datenschutz

Der Vermieter ist berechtigt die im Rahmen der Geschäftsbeziehung kommunizierten Kundendaten zu speichern und automatisch zu verarbeiten.

  1. Sonstiges

Das Mietgut ist nach erfolgtem Gefahrenübergang an den Mieter nicht versichert. Wir empfehlen bei umfangreichen Anmietungen den Abschluss einer „Veranstalungsversicherung“.

Der Vermieter ist im Einzelfall berechtigt das Zustandekommen des Vertrages an die Bedingung zu knüpfen, dass der Mieter eine solche Versicherung abschließt. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Nachweis auf Verlangen vorzulegen.

 

  1. Eigenwerbung, Referenzen

Vermieter und Mieter gestatten sich gegenseitige die öffentliche Nennung als Geschäftspartner sowie die Veröffentlichung von Bildmaterial der Veranstaltung. Der Vermieter ist berechtigt, gewerbliche Kunden öffentlich als Referenz zu nennen (z.B. durch Firmenlogo auf unserer Internetseite). Ist dies nicht gewünscht, hat der Mieter dies dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Hamburg, 23. September 2023